FAQ – Häufig gestellte Fragen



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Hier können Sie kostenlos die Kfz-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs ermitteln.
 

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Für eine Anfrage reichen neben Ihren Angaben das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, der Schadentag und das Unfallland sowie Ihre Kontaktdaten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen


Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt nach einem Verkehrsunfall in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz die gegnerische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Er kann unter der kostenfreien Servicerufnummer (0800) 250 260 0 sowie online unter www.zentralruf.de/online-anfrage an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreicht werden. Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf der Autoversicherer unter +49 (40) 300 330 300. Für Anfragen zu ausländischen Versicherungen ist der Zentralruf der Autoversicherer montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr zu erreichen.

Geschädigte eines Verkehrsunfalls bzw. deren Vertreter können den Zentralruf der Autoversicherer zur Ermittlung der gegnerischen Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung nutzen. Als Vertreter des Geschädigten gelten z.B. Versicherungsmakler, Rechtsanwälte, Autovermieter, Sachverständige, persönliche Vertreter, Reparaturwerkstätten und Abschleppunternehmen.

Um die gegnerische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu ermitteln, benötigt der Zentralruf der Autoversicherer das Kennzeichen des Unfallgegners sowie den Schadentag. Bei Unfällen im Ausland werden zusätzlich noch das Unfallland und das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs benötigt. Bei der Online-Anfrage und für den Fall, dass die Auskunft nicht sofort erteilt werden kann, wird zusätzlich die E-Mail-Adresse des Anfragenden benötigt. Zusätzliche freiwillige Angaben wie z.B. eine Telefonnummer erleichtern der zuständigen Versicherung die zügige Abwicklung des Schadenfalls.

Die Auskunft des Zentralrufs der Autoversicherer bezieht sich auf die Ermittlung der gegnerischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Anfrager erhält in der Regel den Namen und die Kontaktdaten der ermittelten Versicherung. Mit Hilfe dieser Daten kann der Anfrager eine zügige Schadenregulierung einleiten. Bei einem Auslandsunfall werden Informationen zur ausländischen Versicherung sowie der zuständigen Schadenregulierungsstelle in Deutschland mitgeteilt.

95% der Anfragen beim Zentralruf der Autoversicherer können innerhalb weniger Minuten bearbeitet werden. In sehr seltenen Fällen kann die Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen; hier erfolgt eine Auskunft in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Bei Unfällen im Ausland kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.

Nein, da Ansprüche nur bei der jeweiligen Versicherung geltend gemacht werden können, ersetzt die Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer nicht die Schadenmeldung. Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt bei einer Anfrage die Kontaktdaten der gegnerischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Sie sollte für eine Schadenregulierung unverzüglich kontaktiert werden.

Bei Unfällen von deutschen Autofahrern in Ländern der EU, in Island, Norwegen, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz kann der Zentralruf die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ermitteln. In Deutschland ermittelt der Zentralruf dann die gegnerische Versicherung, wenn Sie einen Unfall mit einem weiteren in Deutschland versicherten Fahrzeug hatten. Ist das Fahrzeug Ihres Unfallgegners im Ausland versichert, müssen Sie sich an das "Deutsche Büro Grüne Karte" wenden.

Nein, der Zentralruf der Autoversicherer vermittelt den Kontakt zur gegnerischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Ansprüche müssen jedoch eigenständig bei der jeweiligen Versicherung geltend gemacht werden.

Für den Anfrager entstehen beim Zentralruf der Autoversicherer keine Kosten.

Seit mehreren Jahren können sich EU-Bürger für die Schadenregulierung bei Kraftfahrthaftpflicht-Unfällen im Ausland an den Schadenregulierungsbeauftragten wenden. Das ist der Vertreter der gegnerischen Versicherung in Deutschland. Der zuständige Beauftragte schickt einen Fragebogen an den Anspruchssteller und fordert sachdienliche Dokumente, wie den Europäischen Unfallbericht, die Grüne Karte, Belege über entstandene Schäden, Fotos des Unfallortes etc. an. Danach nimmt er mit der ausländischen Versicherung Kontakt auf, um sich die Deckung durch die Versicherung bestätigen zu lassen und eine Schadenanzeige des ausländischen Beteiligten zu erhalten. Der Schadenregulierungsbeauftragte kann über die Zentralruf-Abfrage ermittelt werden.