Zuverlässige Ermittlung der
gegnerischen Kfz-
Haftpflicht­versicherung – seit 1972.


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Hier können Sie kostenlos die Kfz-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs ermitteln.

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Ein Verkehrsunfall – doch die Versicherung des Unfallgegners ist nicht bekannt? Der Zentralruf der Autoversicherer sorgt für Aufklärung. Als gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle gemäß §8a des Pflichtversicherungsgesetzes ermitteln wir schnell und zuverlässig die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung – und das bereits seit über 40 Jahren.

Benötigt werden neben Ihren Angaben nur das gegnerische Kennzeichen, der Schadentag und das Unfallland.*

Sie erreichen den Zentralruf der Autoversicherer kostenfrei an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr unter 0800 250 260 0.

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FAQ

 

* Bei Unfällen im Ausland werden zusätzlich noch das Unfallland und das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs benötigt. Bei der Online-Anfrage und für den seltenen Fall, dass die Auskunft nicht sofort erteilt werden kann, wird zusätzlich die E-Mail-Adresse des Anfragenden benötigt. Zusätzliche freiwillige Angaben wie z.B. eine Telefonnummer erleichtern der zuständigen Versicherung die zügige Abwicklung des Schadenfalls.